ABLAUF EINER MEDIATION
Die Rahmenbedingungen für ein Mediationsverfahren hat der Gesetzgeber im Mediationsgesetz (MediationsG) geregelt. Ein Mediationsverfahren durchläuft als strukturiertes Verfahren typischerweise verschiedene Phasen. Kurz zusammengefasst stellt sich der Verlauf wie folgt dar:
PHASE 1
Sie ergreifen die Initiative und schalten mich – nach Absprache mit der anderen Konfliktpartei - als Mediator ein. In einem ersten Termin erörtern wir miteinander Sinn und Zweck der Mediation in Ihrem konkreten Einzelfall. Wir entwickeln und formulieren eine verbindliche Vereinbarung als Grundlage unserer Zusammenarbeit.
PHASE 2
Die dem Konflikt zugrunde liegenden Fakten und zu besprechenden Themen werden offengelegt und gesammelt. Die Konfliktparteien stellen den Konflikt aus ihrer Perspektive dar und wir verschaffen uns einen Überblick, was alles in im weiteren Verlauf des Konfliktbearbeitungsprozesses besprochen werden soll.
PHASE 3
Auf der Basis der zuvor gesammelten Themen können Sie Ihre individuellen Anliegen zum Ausdruck bringen und erfahren auch, was die Interessen und Motive der anderen Partei/en sind. Auf diese Weise entstehen Möglichkeiten, neue Perspektiven auf den Konflikt, die eigene Sicht und die der anderen Partei/en zu entwickeln.
PHASE 4
Nun kennen Sie die Anliegen aller Parteien und sind sich der Anliegen der am Konflikt Beteiligten bewusst. Auf dieser Basis lassen sich kreative Ideen entwickeln und Lösungsoptionen erarbeiten, die eine gemeinsame Lösung des Konflikts ermöglichen können.
PHASE 5
Nach Abwägung der verschiedenen Lösungsoptionen sind Sie nun in der Lage, miteinander eine Mediationsvereinbarung zu treffen, die nachhaltig sein wird, weil sie sie gemeinsam gefunden haben. Schließlich klären Sie die Details der Umsetzung der von Ihnen gefundenen Konfliktlösung.
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