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Aachen und Umgebung



Grundsätze der Mediation


Grundsätze von Mediation

Die Grundsätze der Mediation sind im MediationsG verbindlich geregelt, haben sich jedoch auch als Wesensmerkmale dieses alternativen Konfliktlösungsverfahrens historisch entwickelt. Die das Wesen der Mediation prägendsten, wichtigsten Grundsätze sind:


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FREIWILLIGKEIT

Mediation ist freiwillig. Das bedeutet, dass wir ein Mediationsverfahren nur beginnen (können), wenn alle Konfliktparteien dies wollen. Daher müssen bei Beginn der Mediation beide Konfliktparteien gleichermaßen an dem vermittelten Konfliktlösungsverfahren interessiert sein. Dies beinhalte auch, dass niemand, egal ob zu Beginn oder im weiteren Verlauf der Mediation, zu irgendeiner Entscheidung gezwungen werden kann.


2


EIGENVERANTWORTLICHKEIT

Mediation ist darüber hinaus die eigenverantwortliche Konfliktlösung durch die Konfliktparteien (Medianden) selbst, begleitet von einer vermittelnden Person (Mediator). Weil sie das Ziel hat, eine den Interessen aller betroffenen Parteien gerecht werdende, nachhaltige Lösung zu finden werden alle Entscheidungen von den Parteien in Selbstverantwortung getroffen. Auch wenn ich Sie dabei begleite und den Prozess steuere, geschieht Nichts, was Sie nicht selbst aus eigener Verantwortung entwickelt haben. Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren liegen daher sowohl der Beginn als auch der Ablauf und das Ergebnis der Mediation vollständig in den Händen der beteiligten Parteien.  Kein Richter entscheidet, kein Anwalt drängt, sondern allein die Beteiligten gestalten die Vorgehensweise!


3


VERTRAULICHKEIT 

In der Mediation bleiben alle Geschehnisse, bekanntwerdende Tatsachen und ausgetauschten Informationen, schlicht Alles, dort, in der Mediation, bei den Beteiligten, es sei denn, Sie vereinbaren etwas Anderes. Nur solche Informationen dürfen Dritten mitgeteilt werden, mit deren Weitergabe Sie sich einverstanden erklärt haben.


4


NEUTRALITÄT

Mediation ist die Vermittlung im Konflikt durch einen neutralen, unabhängigen und allparteilichen Mediator. Ich übernehme die Mediation nur, wenn ich thematisch und persönlich unabhängig bin und werde keine Partei bevorzugen. Dies gilt sowohl für prozessleitende Interventionen wie für inhaltliche Äußerungen. Im Gegenteil werde ich Sie und alle anderen Beteiligten gleichermaßen so unterstützen, dass Sie miteinander eine für alle wünschenswerte, nachhaltige Lösung finden können.